Abgeschickt von Steli am 12 November, 2005 um 11:54:33:
Antwort auf: § 177 a BGB: Notstandsverfügung von Der Präsi am 11 November, 2005 um 10:24:44:
oje oje oje,
eine Kostenschätzung der Marketingabteilung......
mir wird Himmelangst, nach meiner Erfahrung kommst da dann locker das Zehnfache raus......ups, s isch halt a bissle deirer worra!
: Werte Forumsleser,
: angesichts meiner präsidialen Stellung habe ich vom § 177a BGB im Rahmen einer Notstandsverfügung Gebrauch gemacht und die entstehenden Kosten genehmigt (allerdings nicht, ohne die Finanzministerin Jana mit der Auflegung einer entsprechenden Schuldverschreibung zu beauftragen).
: Die Kosten belaufen sich nach Horsts Schätzung auf 14,28 Euro pro Nase.
: Ich hoffe, ihr haltet mir trotzdem die Treue.
: Euer Präsi.