Abgeschickt von Das Nordlicht am 12 November, 2005 um 16:29:50:
Antwort auf: Re: § 177 a BGB: Notstandsverfügung von Steli am 12 November, 2005 um 11:54:33:
Ist doch kein Problem!
Den Rest Deckt der Horst aus dem Marketingetat seiner Bank.
Reinhard wird sicher einen schlauen Buchungssatz finden.
: oje oje oje,
: eine Kostenschätzung der Marketingabteilung......
: mir wird Himmelangst, nach meiner Erfahrung kommst da dann locker das Zehnfache raus......ups, s isch halt a bissle deirer worra!
: : Werte Forumsleser,
: : angesichts meiner präsidialen Stellung habe ich vom § 177a BGB im Rahmen einer Notstandsverfügung Gebrauch gemacht und die entstehenden Kosten genehmigt (allerdings nicht, ohne die Finanzministerin Jana mit der Auflegung einer entsprechenden Schuldverschreibung zu beauftragen).
: : Die Kosten belaufen sich nach Horsts Schätzung auf 14,28 Euro pro Nase.
: : Ich hoffe, ihr haltet mir trotzdem die Treue.
: : Euer Präsi.