§ 177 a BGB: Notstandsverfügung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.402gbf.de ]

Abgeschickt von Der Präsi am 11 November, 2005 um 10:24:44

Antwort auf: Mail vom Präse von Steli am 08 November, 2005 um 11:31:14:

Werte Forumsleser,

angesichts meiner präsidialen Stellung habe ich vom § 177a BGB im Rahmen einer Notstandsverfügung Gebrauch gemacht und die entstehenden Kosten genehmigt (allerdings nicht, ohne die Finanzministerin Jana mit der Auflegung einer entsprechenden Schuldverschreibung zu beauftragen).
Die Kosten belaufen sich nach Horsts Schätzung auf 14,28 Euro pro Nase.

Ich hoffe, ihr haltet mir trotzdem die Treue.

Euer Präsi.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.402gbf.de ]